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Preise

Die Details zur Leistungserbringung und zu den vereinbarten Honoraren werden in unserer Praxis auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) bzw. auf Basis der Berechnung des 1,2 bis 1,8-fachen VdeK-Satzes als Vorgehensweise durchgeführt.

Wie gesetzlich bestimmt, bekommen Sie zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, in der ersichtlich wird, dass wir nicht den vollen Honorarsatz von 2,3-fachen VdeK anwenden, sondern einen deutlich geringeren Berechnungssatz anwenden.

Hierbei erhalten Sie die bestmögliche Therapie. Dies gewährleisten wir durch permanente Weiterbildung und hohe Ansprüche an die Qualifikation unserer Mitarbeiter/innen.

Weigert sich Ihre Private Krankenversicherung, Ihnen die vollen Kosten für Ihre physiotherapeutische Behandlung zu erstatten? Gehört auch Ihre Versicherungsgesellschaft zu den schwarzen Schafen der Branche? Auf www.privatpreise.de erhalten Sie alle notwendigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen Ihrer Erstattungsleistung zur Wehr setzen können.

Bitte beachten Sie auch unseren Preisaushang in der Praxis und klären Sie gegebenenfalls im Vorfeld die Erstattungshöhe mit Ihrer Krankenkasse ab.

Immer wieder hören wir von Patientenseite:
Als Kassenpatient bekommt man sowieso nichts mehr verschrieben...
Als Kassenpatient ist man schlecht versichert...
Die Kassen zahlen eh nichts mehr, usw.. usw..

Das sehen wir nicht so.
Unsere Praxis könnte ohne Sie (und Ihre Verordnung) nicht existieren. Auch sind die Leistungen, die die gesetzlich Versicherten bei uns bekommen, nicht schlechter als die der Privatversicherten. Wir können ein z.B. Kniegelenk nur richtig oder falsch, gut oder schlecht, behandeln. Privat oder Kasse ist hier egal. Worin liegt dann aber der "vielbeschworene" Unterschied?

1. Der Zeitfaktor.
Die gesetzliche Krankenkasse gibt Mindestbehandlungszeiten vor. Diese liegen für eine krankengymnastische Behandlung bei 15 - 20 Minuten Regelbehandlungszeit.(Für diese Behandlung bekommen wir übrigens eine Erstattung von ca. 14,23 €. Bei zwei Patienten die Stunde, würde dies logischerweise einen erwirtschafteten Betrag von 28,46 € ergeben). .....und Ihre bezahlte Rezeptgebühr wird uns natürlich von diesem Betrag noch abgezogen
In diesem "Stundenlohn ist aber auch noch enthalten: Terminplanung, Dokumentation, Rezeptprüfung, Herrichten der Kabine und wieder aufräumen, evtl. Hilfestellung beim An- und Ausziehen, Mietkosten, etc.

2. Die Therapieeinschränkung.
Während bei Privatversicherten durchaus möglich ist, mehrere Leistungen zu kombinieren, wurde dies im Heilmittelkatalog für gesetzlich Versicherte eingeschränkt. Zusatzleistungen wie Fangopackungen oder Elektrotherapie können nur allein dazu verordnet werden. Ein Rezept bei intensiven Rückenbeschwerden wie Fangopackungen plus Manuelle Therapie plus Elektrotherapie ist somit nicht möglich.

3. Die Mengenbeschränkung.
Im Heilmittelkatalog ist festgelegt, dass Ihre Beschwerden "gefälligst" nach einer bestimmten Verordnungsmenge besser zu sein haben. An diesen Katalog muss sich der verordnende Arzt halten, was erklärt, warum es manchmal so schwierig ist, ihn davon zu überzeugen, eine weitere Verordnung auszustellen.

Ihr Verordnung belastet das Budget des ausstellenden Arztes in Abhängigkeit Ihrer Erkrankung. Gerade bei chronischen behandlungsbedüftigen Einschränkungen kann der Arzt Ihnen eine Heilmittelverordnung ( Krankengymnastik, manuelle Therapie etc.) ausstellen, ohne dass diese sein Budget belastet. Leider erkennen die Ärzte oftmals diesen Unterschied nicht und pauschalieren daher gerne mit dem (falschen) Argument, dass das Budget eine weitere Behandlung nicht hergebe.

Bitte kommen Sie auf uns zu, sollte Ihr Arzt diese Argumentationsschiene gegen Sie verwenden. Wir bemühen uns gemeinsam mit Ihnen , dass Sie Ihre notwendige Behandlung bekommen, idem wir z.B. dem Arzt die korrekte Indizierung der Verordnung mitteilen.

Terminabsagen

Da wir ausschließlich als Terminpraxis arbeiten, bitten wir Sie, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher abzusagen. Bei nicht oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns vor, Ihnen diese privat in Rechnung zu stellen.